Auch die am 26. Februar 2014 festgelegte neue Höchstgrenze von 1 Mio. € für externe und interne Liquiditätskredite war danach durch den seinerzeitigen Gesamtbetrag an externen und internen Liquiditätskrediten von 1,5 Mio. € bereits überschritten. Erst durch die allerdings erst Monate später geltende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 waren die Summen abgedeckt. Dies ändert allerdings nichts daran, dass zwei unzulässige Transaktionen vorgenommen und dann der unzulässige Zustand monatelang aufrecht erhalten wurde.
Ferner stellte die Kommunalaufsicht eindeutig fest, dass der Bürgermeister über diese wichtige Angelegenheit frühzeitig hätte informieren müssen. Da diese unstreitige Informationspflicht dem Zweck dient, die Gemeindeorgane in die Lage zu versetzen, frühzeitig reagieren zu können, handelt es sich bei der über einen sehr langen Zeitraum unterlassenen Information um einen weiteren sehr schwerwiegenden Verstoß.
Die SPD Fraktion Ottersberg wird in den nächsten Wochen intensiv über erforderliche Konsequenzen aus den dargelegten Erkenntnissen diskutieren und beraten. Im Sinne des Fleckens Ottersberg und seiner Bürgerinnen und Bürger bedarf es angesichts der Schwere der Verstöße einer sorgfältigen und transparenten Aufarbeitung der Vorgänge.
Veit-Gunnar Schüttrumpf, 12.12.14