Als unangemessen und nicht zu akzeptieren empfanden die Sprecher der Initiative vor allem die teilweise drastische Erhöhung der Elternbeiträge in den neu gebildeten oberen Stufen der Gebührentabelle. Hier kämen auf einige Eltern im Sommer eine satte Erhöhung auf 450 € pro Monat zu. „Das sind 90 € mehr, also eine Erhöhung von satten 25 %, ohne jegliche Mehrleistung“, erläuterte Grünebach in ihrem Einführungsvortrag.
Ohnehin habe Ottersberg bereits relativ hohe Kita-Gebühren, wie aus einer Vergleichsstudie des Landesrechnungshofes zu entnehmen ist. Dabei waren insgesamt zwölf Städte und Gemeinden vergleichbarer Größe überprüft worden. Allerdings wurde dabei die Qualität der Betreuung außer Acht gelassen, wie die anwesenden Politiker anmerkten. Sie hätten bei ihrem Vorgehen vor allem den Vorschlag der Behörde beherzigt, die höchste Stufe weiter zu differenzieren und damit gerechter zu machen. „Heute befinden sich nämlich 50% aller Eltern in Stufe 5. Da wurde es Zeit, diese weiter aufzufächern und die sehr gut verdienenden Eltern stärker an der Finanzierung des Systems heranzuziehen“, meinte Annegret Reysen von der SPD.
Viele Anwesende sahen aber in der drastischen Erhöhung in der oberen Einkommensschicht einen gravierenden Standortnachteil. Es müsse sich auch für die leistungsstarken Eltern wirtschaftlich lohnen, ihre Kinder weiter in die Kita zu schicken. Ansonsten sei auch die so wichtige Heterogenität in den Gruppen gefährdet, was die Betreuungssituation deutlich schwieriger mache.
Vor allem Reiner Sterna von der CDU kritisierte neben anderen anwesenden Ratsmitgliedern, dass die Einwände nicht rechtzeitig vorgebracht worden seien, obwohl dazu reichlich Gelegenheit gewesen wäre. „Jetzt ist alles gelaufen“, stellte er ernüchternd fest. Das wollten viele Eltern jedoch nicht einsehen. Denn immerhin sollen nach der Sommerpause zwei auf Änderung der Gebührenordnung zielende Anträge von CDU und SPD behandelt werden, die eine Beitragsbefreiung bei Mehrlingsgeburten bzw. ab dem dritten gleichzeitig in der Kita zu betreuenden Kind vorsehen. Da könne man ebenso die Wünsche und Vorschläge der Erziehungsberechtigten diskutieren und evtl. einarbeiten. Sinnvoll scheine darum eine Vertagung der endgültigen Behandlung der Gebührenordnung um wenige Monate.
Ebenso bedenkenswert wie die zu grobe Einkommensstaffelung sei die Art der Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte. Hier müsse mehr Klarheit und vielleicht auch eine kreisweite Einheitlichkeit angestrebt werden, wie Sterna anmerkte. Nicht allen Eltern war nämlich klar, dass es sich bei der für die Einstufung maßgeblichen Einkommens weitgehend um Netto- und nicht um Bruttoeinkünfte handelt.
Ratsvertreter von SPD, FGBO und den Grünen deuteten auf der Zusammenkunft an, dass sie in ihren Fraktionen noch einmal über eine Neubehandlung der Thematik nachdenken wollten. So könnte der Gemeinderat auf seiner Sitzung am 23. April mit einem Vertagungsbeschluss eine erneute Beratung der Gebührenordnung ermöglichen.
Manfred Kallendorf, 19.04.15