


Etliche gewichtige Gründe sprechen allerdings gegen die Wirksamkeit einer „rechtsunverbindlichen“ Fibel. Zur Abrundung eines umfassenden Bildes der Fischerhuder Situation haben wir wichtige Argumente thesenartig im Folgenden zusammengetragen.
Es besteht Konsens, das Dorfbild im Ortskern von Fischerhude in seinem jetzigen gewachsenen Charakter zu erhalten und angemessen weiter zu entwickeln: Fibel und Satzungen stimmen im Wesentlichen inhaltlich überein. Aber: Nur die (ausnahmefähigen) Vorgaben der Satzungen sichern dieses Ziel. Die unverbindlichen und damit nicht durchsetzbaren Empfehlungen der Fibel sichern dieses Ziel nicht.
Die Gemeinde (Ortsrat, Bauausschuss) kann bei neuen Bauvorhaben nur dann Einfluss nehmen, wenn eine Gestaltungssatzung vorliegt. Bei einer Fibel kann allein auf freiwillige Beachtung der Empfehlungen gehofft werden: Die Gemeinde wirkt beim Baugenehmigungsverfahren, für das nur der Landkreis zuständig ist, nicht mit.
Der Landkreis hat bei der bestehenden Rechtslage des § 34 BauBG nur zu prüfen, ob sich ein neues oder geändertes Vorhaben in die vorhandene Baustruktur einfügt. Das heißt, bereits vorhandene Gebäude und Formen der Bebauung bilden den Maßstab für neue und geänderte Bauvorhaben. Abweichungen von den Empfehlungen einer Fibel lassen sich nicht verhindern, die Gestaltungsziele lassen sich also nicht durchsetzen.
Am besten versteht man dieses Problem, indem man sich die Bebauung vor Ort genau ansieht. Dabei stellt man schon jetzt fest, dass mehrere Häuser nicht ins Ortsbild passen. Besonders schädlich ist, dass diese dann als Maßstab für Folgeobjekte gelten können. In einer vom örtlichen Arbeitskreis Dorfentwicklung (ADF) 2015 organisierten Ausstellung in der Fischerhuder Galerie wurden entsprechende bebilderte Beispiele gezeigt (siehe Auswahl im Anhang).
Von der Fibel abweichende Bebauung könnten vor allem auswärtige Investoren anstreben, die keinen persönlichen Bezug zu Fischerhude haben. Ihre Priorität ist das Erreichen einer maximalen Nutzbarkeit und Vermarktung. Verkaufswillige Fischerhuder Eigentümer ‑ wenn sie denn überhaupt noch hier wohnen ‑ werden ebenfalls einen hohen Verkaufserlös anstreben und unverbindliche Fibelvorschläge als zweitrangig betrachten: Die Fibelphilosophie ist deshalb nicht zielführend.
Der einmalige Ortskern von Fischerhude soll sich nicht so entwickeln, wie es z. B. in Worpswede zu sehen ist. Hier hat der Individualismus viele Grenzen des bisher Vorstellbaren überschritten. Mit einer solchen Entwicklung der baulichen Beliebigkeit würden sich die betroffenen Dorfkernbewohner letztlich selbst am meisten schädigen.
Der vorliegende Einwohnerantrag verkennt also unserer Meinung nach die in ihm beschriebenen Zusammenhänge und beruht teilweise auf falschen Informationen zu rechtlichen und faktischen Abläufen.
Es ist deshalb geboten, erneut eine Einwohnerversammlung mit breiter Beteiligung unter Mitwirkung der politischen Entscheidungsgremien anzuberaumen, in der kompetente Vertreter zu dieser Thematik referieren und Lösungswege aufzeigen. Hierzu dient der von der SPD-Fraktion gestellte Antrag auf Einladung des Referenten, Herrn Dipl.-Ing. Architekt Lothar Tabery, Vizepräsident der Nds. Architektenkammer. Wir erhoffen uns Lösungswege, die die Sicherung der Planungsziele und der – berechtigten ‑ Einwohnerinteressen sachgerecht zusammenzuführen.