Außerdem will die SPD die Reform der Grundsteuer, die der Bund bis zum Ende des Jahres 2019 laut Verfassungsgerichtsurteil leisten muss, abwarten. Vielleicht würden hier schon zusätzliche Belastungen auf die Bürgerinnen und Bürger zu kommen.
Des Weiteren halten die Sozialdemokraten eine Feuerschutzabgabe für rechtlich sehr bedenklich und in der Sache auch nicht zielführend, da die großen Investitionen nicht nur im Bereich der Feuerwehrgerätehäuser, sondern auch im Kita- und Schulbau sowie in der Hallenbadsanierung notwendig sind.
In dieser schwierigen finanziellen Situation, schlägt die SPD vor, ein verbindliches Haushaltssanierungskonzept zu erarbeiten. Hier sollen zwischen Bürgermeister und Verwaltung auf der einen und Politikerinnen und Politikern auf der anderen Seite konkrete Ziele vereinbart werden. Dieser Prozess muss mit externer Hilfe angestoßen und begleitet werden. Nur so kann mittelfristig eine stabile Haushaltslage erreicht werden.
Dann kann der Haushalt allerdings erst Anfang des Jahres 2019 verabschiedet werden. Bis dahin sollten entsprechende Planungen zur Sanierung des Haushalts vorliegen.
„Die Bürger dürfen nicht für die Schulden und Versäumnisse der Vergangenheit in Anspruch genommen werden. Die Verwaltung macht es sich damit zu einfach. Zudem enthalten die Beschlüsse der gestrigen Sitzung voreilige und rechtlich zweifelhafte Abgabeerhöhungen. Wir wollen eine strategische Haushaltskonsolidierung, die kompetent vorzubereiten ist. Deswegen darf der Haushalt erst nach Festlegung des Sanierungsverfahrenes verabschiedet werden“, resümierte Hans-Jörg Wilkens, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD die gestrige Sitzung des Ausschusses.
Gabriele Könnecke