Klingbeil: Novemberhilfe ist starke Unterstützung für Wirtschaft und Kultur

Der Bund unterstützt die von dem erneuten Lockdown besonders betroffenen Branchen mit Wirtschaftshilfen in Höhe von bis zu 10 Milliarden Euro. Der heimische Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil sieht darin eine „starke Unterstützung“ für Wirtschaft und Kultur. Das berichtete der SPD-Politiker, nachdem die Details der „Novemberhilfe“ festgezurrt wurden.

Bild: Tobias Koch

„Ich weiß, wie groß die Sorgen und Bedenken bei den Betroffenen sind. Mit vielen von ihnen aus unserer Region stehe ich in Kontakt und sie haben auf nähere Informationen zum Zuschussprogramm gewartet. Nun gibt es Details zur ‚Novemberhilfe‘“, so Lars Klingbeil. Die „Novemberhilfe“ ist eine Pauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 für die von der Schließung direkt und indirekt betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen.

„Ich bin Bundesfinanzminister Olaf Scholz dankbar für dieses deutliche Signal: Wir werden allen Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen helfen, die für den November schließen müssen. Zudem können alle Unternehmen, die 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen, ebenso Unterstützung erhalten“, erläutert Klingbeil. Aufgrund der Reiseeinschränkungen würden Hotels als direkt betroffene Unternehmen zählen.
„Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die im Kulturbereich tätigen Soloselbstständigen. Sie profitieren davon, dass alle Soloselbstständige bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unbürokratisch Hilfe bekommen“, so der Bundestagsabgeordnete.

Für alle Antragsberechtigten gilt, dass sie eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Soloselbstständige dürfen wählen: Sie können als Vergleichsumsatz auch den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.

„Uns war es besonders wichtig, dass die Gastronomie Hilfen erhält und gleichzeitig den Außerhausverkauf anbieten kann. Die Einnahmen aus dem Take-Away-Geschäft werden nicht gegen gerechnet. Außerdem soll es eine Klarstellung geben, dass auch die Hotellerie zu den betroffenen Unternehmen zählt und die Novemberhilfe beantragen kann“, macht Lars Klingbeil deutlich.

„Mit dieser außerordentlichen Wirtschaftshilfe stellen wir sicher, dass keine Selbstständigen und auch keine Unternehmen in Deutschland in der Zeit der globalen Coronakrise vergessen werden. Jetzt muss die Novemberhilfe auch zügig bei den Betroffenen ankommt“, so der Bundestagsabgeordnete. Fragen und Antworten zur Novemberhilfe gibt es im Internet: www.bundesfinanzministerium.de/novemberhilfe

Bund und Länder hatten sich am 28. Oktober auf einen Teil-Lockdown verständigt, um den schnellen Anstieg mit dem Coronavirus einzudämmen. Bei Fragen zu diesen Maßnahmen oder zum Unterstützungsprogramm steht Lars Klingbeil mit seinem Team auch weiterhin unter lars.klingbeil@nullbundestag.de oder 030 227 71 515 zur Verfügung.