SPD – Anträge zum Haushaltsentwurf 2021

1) Keine Erhöhung der Kita-Gebühren, Streichung des entsprechenden Betrags aus dem Haushaltsansatz
Begründung: Aufgrund der Beitragsfreiheit für die Regelkinder in den Kitas würde die Gebührenerhöhung nur die Kinder in der Krippenbetreuung betreffen. Die Eltern der Krippenkinder sollten in den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie nicht noch zusätzlich durch eine Erhöhung der Gebühren der Kinderbetreuung belastet werden.

2) Einhaltung der 2019 unterzeichneten Zielvereinbarung in allen Punkten
Begründung: Die am 4.4.2019 zwischen Rat und Bürgermeister geschlossene Zielvereinbarung ist in langen und intensiven Beratungen ausgearbeitet worden. In der Presse und auf den Webseiten der Befürworter wurde sie als Instrument der strategischen Steuerung beworben und am Abend der Abstimmung geradezu gefeiert: „… ein ganz besonderer Moment …“
Die SPD hatte gegen den Beschluss zur Aufstellung einer Zielvereinbarung gestimmt, da sie der Ansicht war, dass sie kein geeignetes Mittel darstelle, den Haushalt strukturell zu sanieren, sich dann aber gemäß den demokratischen Regeln an den Verhandlungen zu den Inhalten der Vereinbarung engagiert beteiligt.
In Zeiten, in denen die Bürger den Eindruck gewinnen, dass Versprechen seitens der Politik immer seltener eingehalten werden, sollten wir uns am Prinzip der Vertragstreue orientieren und ein deutliches Bemühen erkennen lassen, alle sechs in der Vereinbarung aufgeführten Ziele zu erreichen. Hinsichtlich der Schulbaumaßnahmen bedeutet das, dass bis Ende 2021 lediglich 1 Million Euro zur Verfügung stehen.

3) Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung
Begründung: Über die Straßenausbaubeitragssatzung besteht bereits seit längerer Zeit eine kontroverse Diskussion. Während in Hamburg, Berlin, Baden-Württemberg und Bayern entsprechende gesetzliche Regelungen aufgehoben wurden, hat das Land Niedersachsen die Pflicht zur Erhebung der Beiträge in eine „kann“-Regelung geändert. Damit ist der Weg auch in Niedersachsen für eine Aufhebung der Satzung frei.
Da seit 2008 die Gemeinde keine Einnahmen aus dieser Satzung erzielt hat, werden durch einen Verzicht auf die Satzung keine Mindereinnahmen eintreten. Um aber den Bedarf der zukünftig erforderlichen Maßnahmen zu planen, ist es erforderlich, dass unter Beteiligung der Ortsräte eine Bestandsaufnahme (Straßenkataster) und eine mittelfristige Prioritätenliste erstellt werden. Daraus resultierende Kosten könnten für den Haushalt 2022 eingestellt werden.

4) Einstellung der erforderlichen Kosten im Haushalt für die Finanzierung einer sozialpolitischen Kraft an der Wümmeschule und dem Gymnasium
Begründung: Der Schulausschuss hat auf seiner Sitzung am 16.09.20 beschlossen für die Wümmeschule und das Gymnasium Ottersberg eine weitere sozialpädagogische Fachkraft einzustellen. Dabei folgte der Ausschuss den Ausführungen der beiden Schulleiter, die eine Erweiterung des derzeitigen Angebotes für zwingen erforderlich halten. Uns ist die sozialpädagogische Betreuung der Schüler*innen ebenfalls für sehr wichtig und daher folgen wir dem Beschluss des Fachausschusses.

5) Einstellung von 3.100.- € in den Haushalt 2021 für die ehrenamtliche Tätigkeit im Sprachcafé
Begründung: Bisher wurde dieses Engagement durch den Fachdienst Arbeit des Landkreises Verden finanziert. Diese Finanzierung läuft Ende 2020 aus. Wir halten die Fortführung dieser ehrenamtlichen Betreuung für erforderlich. Das ehrenamtliche Engagement der beteiligten Frauen muss gewürdigt und weiter ermöglicht werden. Für die Erstattung der tatsächlichen Ausgaben sind 3.100 € im Jahr 2021 notwendig.

6) Keine Übertragung von geplanten, aber nicht verbrauchten Ansätzen für Aufwendungen auf das nächste Jahr
Begründung: Vielfach können geplante Maßnahmen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere für Unterhaltungsmaßnahmen. Dadurch kommt es zu einer erheblichen Differenz zwischen Haushaltsansatz und Rechnungsergebnis, die für die Mitglieder des Finanzausschusses jedoch nicht im Rahmen der Haushaltsberatungen sondern erst mit Vorlage des Jahresabschluss sichtbar werden.
So gab es zum Beispiel bei dem Konto Gemeindestraßen im Jahr 2019 einen Ansatz von 300.000.- €. Das Rechnungsergebnis belief sich aber nur auf 114.478.-€.
Im Sinne der Haushaltsklarheit und -vollständigkeit sind daher in jedem Jahr die Gesamtkosten der für dieses Jahr geplanten Maßnahmen einzusetzen. Haushaltsansätze, die nicht verbraucht wurden, verfallen zum Ende des Geschäftsjahres und müssen, sofern die Maßnahmen im Folgejahr umgesetzt werden sollen, neu budgetiert werden.