Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude startet wieder

Nachdem im Januar die Anträge für die Bundesförderung für effiziente Gebäude durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestoppt worden sind, teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nun mit, dass erneut Anträge zur Neubauförderung gestellt werden können. Der Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil zeigt sich erfreut über den erneuten Start der Neubauförderung und betont, dass der Heidekreis und der Landkreis Rotenburg von der Förderung profitieren werden.

Bild: Tobias Koch

„Aus vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern weiß ich, dass auch bei uns in der Region viele Menschen auf die Wiedereinsetzung der Förderung gewartet haben. Ich freue mich, dass den Menschen unserer Region nun wieder die Möglichkeit geboten wird, Neubauförderungen in Anspruch zu nehmen und hoffe, dass wir damit Vielen helfen können, deren Pläne durch den Förderstopp kurzfristig in Frage gestellt worden ist. Jetzt ist es wichtig, dass die Fördermittel schnell und unkompliziert bei den Bauherrinnen und Bauherren ankommen.  Ich werde mich in Berlin auch weiterhin für eine langfristige Förderung einsetzen.“, so der Bundestagsabgeordnete. Auch mit Hinblick auf Russlands Krieg in der Ukraine hält Klingbeil die bereitgestellten Mittel für den richtigen Weg: „Die Förderung von Energieeffizienzhäusern sowie Energieeffizienzgebäuden sorgt auch dafür, dass wir langfristig unabhängiger von Energieimporten aus Russland werden.“

Förderprogramm

Ab dem 20. April 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für eine Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 (EH/EG40)-Neubauförderung gestellt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz teilte mit, dass die Förderkulisse für energetische Gebäudemaßnahmen entsprechend der klimapolitischen Ziele des Koalitionsvertrages neu geordnet worden ist, sodass sich bei dem neuen Förderprogramm Änderungen in der Förderkondition ergeben: Anders als zuvor werde der Einbau von Gasheizungen nicht mehr gefördert. Zudem werden die Fördersätze reduziert, damit angesichts des gedeckelten Fördervolumens von einer Milliarden Euro möglichst viele Antragstellerinnen und Antragsteller eine Förderung erhalten können.

Sollten die Mittel frühzeitig ausgeschöpft sein, so werde in einer zweiten Stufe die Neubauförderung nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt, bei dem eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude ermöglicht werde. Das Programm soll bis zum 31. Dezember 2022 gelten. Ab Januar 2023 plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz dann ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“.